Was kosten unsere Anwälte?
In der Regel berechnet sich das Anwaltshonorar nach Zeitaufwand. Hinzu kommen Spesen und Mehrwertsteuer.
Wir informieren Sie bei der Übernahme des Mandates über die Höhe des Stundenansatzes und die Grundlagen der
Rechnungsstellung. Bei der Festsetzung des Stundenansatzes berücksichtigen wir insbesondere die finanziellen Verhältnisse der Klientinnen und Klienten, die Höhe der Streitsumme, die Bedeutung des
Mandates und die damit verbundene Verantwortung, spezielle Fach- und Fremdsprachenkenntnisse sowie besondere Schwierigkeiten des Falles. Als Minimalansatz gilt ein Stundenhonorar von CHF
300.00.
Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann in Zivilprozessen, im Verwaltungsverfahren und für Geschädigte/Opfer im
Strafverfahren unter Umständen unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsvertretung verlangt werden. In diesen Fällen trägt der Staat vorläufig die Verfahrenskosten und das
Anwaltshonorar. Falls die Klientin oder der Klient später in bessere finanzielle Verhältnisse kommt, kann der Staat diese Auslagen zurückfordern.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.